Rechtliche Bedingungen
Spedition auf Grundlage der LEBES 2015 · drei Dokumente
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Speditionsleistungen
P&M Cargo UAB · Version 2.0 · Gültig ab 25. August 2026
1. Begriffe
1.1 Spediteur – P&M Cargo UAB, Sitz: Šaltinėlio g. 14, Višakio Rūda, LT-69388 Kazlų Rūdos sav., Lithuania.
1.2 Auftraggeber – die juristische oder natürliche Person, deren Auftrag der Spediteur angenommen hat.
1.3 Frachtführer – das vom Spediteur mit der Durchführung der Beförderung beauftragte Transportunternehmen.
1.4 Auftrag – der vom Auftraggeber schriftlich erteilte und vom Spediteur bestätigte Transportauftrag.
1.5 LEBES 2015 – die Allgemeinen Speditionsbedingungen der litauischen Spediteure (Lietuvos ekspeditorių bendrosios ekspedijavimo sąlygos) des litauischen Speditions- und Logistikverbands LINEKA, abrufbar unter www.lineka.lt.
1.6 CMR – Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (Genf, 1956) in der jeweils geltenden Fassung.
1.7 Gut – die zur Beförderung übergebene Ware.
1.8 Standgeld – Wartezeit des Fahrzeugs an der Be- oder Entladestelle über die freie Zeit nach Ziffer 6 hinaus.
1.9 Werktag – Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Litauen.
2. Geltungsbereich und Rechtsgrundlage
2.1 Alle Leistungen des Spediteurs erfolgen ausschließlich auf Grundlage der LEBES 2015, ergänzt durch diese AGB. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die LEBES 2015 und diese AGB an.
2.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) zwingendes Recht, insbesondere die CMR; (b) schriftliche Einzel- oder Rahmenvereinbarung; (c) bestätigter Auftrag; (d) diese AGB; (e) LEBES 2015.
2.3 Einkaufs- oder Transportbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Spediteur ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2.4 Der Spediteur organisiert Straßentransporte im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers und lässt sie durch ausgewählte Frachtführer ausführen. Ob der Spediteur als Vermittler oder als Vertragspartei handelt, richtet sich nach den LEBES 2015.
3. Aufträge
3.1 Aufträge sind schriftlich (E-Mail oder Frachtbörse) spätestens 24 Stunden vor der geplanten Beladung zu erteilen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Der Auftrag enthält: Be- und Entladeadressen, Ansprechpartner und Referenzen; Termine und Zeitfenster; Fahrzeugtyp; Warenbeschreibung (Gewicht, Packstücke, Verpackung, ggf. Warenwert); besondere Behandlung, Temperatur- oder ADR-Angaben; Zollangaben; vereinbarten Preis; sonstige Weisungen.
3.3 Ein Auftrag wird erst mit schriftlicher Bestätigung des Spediteurs verbindlich, möglichst unter Angabe der Kennzeichen.
3.4 Stornierung eines bestätigten Auftrags weniger als 24 Stunden vor Beladung: Stornogebühr 400 EUR je Fahrzeug; ist das Fahrzeug bereits vor Ort, zusätzlich alle tatsächlichen Kosten (Standgeld, Leerfahrt).
3.5 Der Spediteur verlässt sich auf die Angaben des Auftraggebers und haftet nicht für Folgen fehlender oder falscher Angaben.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Das Gut wird rechtzeitig bereitgestellt sowie so verpackt und gekennzeichnet, dass es den normalen Belastungen des Straßentransports standhält.
4.2 Be-, Verladen, Ladungssicherung und Entladen erfolgen durch Absender bzw. Empfänger, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Der Auftraggeber stellt sicher, dass zulässige Gesamtgewichte und Achslasten eingehalten werden.
4.3 Der Auftraggeber stellt vollständige und richtige Begleitpapiere (Rechnungen, Zoll-, Veterinär- und sonstige Genehmigungen) und trägt alle Folgen ihres Fehlens oder ihrer Unrichtigkeit.
4.4 Gefahrgut (ADR): UN-Nummer, Klasse, Verpackungsgruppe, offizielle Benennung und Sicherheitsdatenblatt sind vor Auftragsbestätigung mitzuteilen. ADR-Klassen 1, 6.2 und 7 werden nicht angenommen.
4.5 Der Auftraggeber stellt den Spediteur von Bußgeldern, Kosten und Ansprüchen frei, die aus falschen Angaben, mangelhafter Verpackung oder Verladung, rechtswidrigen oder nicht konformen Waren oder fehlenden Genehmigungen entstehen.
5. Pflichten des Spediteurs
5.1 Der Spediteur wählt Frachtführer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus; diese verfügen über eine gültige EU-Gemeinschaftslizenz und eine CMR-Haftpflichtversicherung.
5.2 Der Spediteur befolgt schriftliche Weisungen des Auftraggebers und informiert unverzüglich über Verspätungen, Abweichungen, Schäden oder sonstige Vorfälle.
5.3 Der Spediteur unterhält eine Speditionshaftpflichtversicherung und weist diese auf Anfrage nach.
5.4 Eine Warenversicherung wird nur auf ausdrückliche schriftliche Weisung und auf Kosten des Auftraggebers eingedeckt.
5.5 Liefertermine werden mit angemessener Sorgfalt eingehalten; garantierte Fixtermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.
6. Wartezeit und Standgeld
6.1 Freie Zeit: 2 Stunden bei Beladung und 2 Stunden bei Entladung, ab Ankunft bzw. gebuchtem Zeitfenster (je nachdem, was später ist); +1 Stunde für Zollformalitäten.
6.2 Danach: 45 EUR je angefangene Stunde, max. 450 EUR je 24 Stunden.
6.3 Standgeld, Zusatzstopps, Umleitungen und an der Rampe stornierte Ladungen werden gesondert berechnet.
7. Preise und Zahlung
7.1 Vereinbarte Preise sind All-in-Preise (Kraftstoff, Maut, Fähren, Fahrerkosten), sofern nicht anders angegeben.
7.2 Die Preise unterliegen einem monatlichen Dieselfloater; Referenzpreis und Mechanismus werden im Rahmenvertrag oder Angebot vereinbart.
7.3 Bei erheblichen Kostensteigerungen (Maut, Löhne, Steuern) kann der Spediteur die Preise mit 14 Tagen schriftlicher Ankündigung anpassen.
7.4 Unvorhersehbare Kosten (Begleitfahrzeuge, Genehmigungen, behördliche Gebühren) werden gegen Nachweis erstattet.
7.5 Rechnungsstellung nach Zustellung gegen unterschriebenen CMR-Frachtbrief. Zahlungsziel: 30 Tage ab Rechnungsdatum, in EUR per Überweisung.
7.6 Rechnungsbeanstandungen innerhalb von 5 Werktagen; danach gilt die Rechnung als anerkannt.
7.7 Zahlungsverzug: gesetzliche Verzugszinsen und Pauschale nach litauischem Recht zur Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU.
7.8 Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
7.9 Der Spediteur hat für alle offenen Forderungen ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an Gut und Dokumenten nach den LEBES 2015 und litauischem Recht.
8. Haftung
8.1 Die Haftung des Spediteurs richtet sich nach den LEBES 2015 einschließlich der dort geregelten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse.
8.2 Haftet der Spediteur im internationalen Straßenverkehr als vertraglicher Frachtführer, gilt für Verlust oder Beschädigung die CMR mit einer Begrenzung auf 8,33 SZR je kg Rohgewicht; bei Lieferfristüberschreitung ist die Haftung auf die Fracht begrenzt.
8.3 Eine höhere Haftung (Wertdeklaration, besonderes Lieferinteresse) gilt nur, wenn sie vor Beladung schriftlich vereinbart und bezahlt wurde.
8.4 Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Spediteur nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Vertragsstrafen.
8.5 Höhere Gewalt befreit beide Parteien für ihre Dauer von der Leistungspflicht.
9. Schadensfälle
9.1 Ansprüche werden nach dem Schadensverfahren abgewickelt. Ist Palettentausch vereinbart, gelten die Bedingungen für den Palettentausch. Beide sind Bestandteil dieser AGB.
10. Sanktionen und Compliance
10.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass das Gut keinen Sanktions- oder Exportkontrollbeschränkungen der EU, des UK oder der USA (OFAC) unterliegt (u. a. VO (EU) 833/2014 und 2021/821) und dass weder er noch seine Eigentümer sanktionierte Personen sind. Bei Verstoß kann der Spediteur fristlos kündigen; der Auftraggeber stellt den Spediteur frei.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Personenbezogene Daten von Ansprechpartnern und Fahrern werden nach der DSGVO zur Vertragserfüllung verarbeitet. Kontakt: privacy@pmcargo.lt.
11.2 Preise und geschäftliche Informationen sind vertraulich.
11.3 Der Auftraggeber wird vom Spediteur eingesetzte Frachtführer während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach nicht direkt für dieselben Relationen beauftragen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Republik Litauen, vorbehaltlich zwingender internationaler Übereinkommen (CMR).
12.2 Streitigkeiten werden gütlich beigelegt, andernfalls durch die zuständigen Gerichte Litauens.
12.3 Änderungen werden mit Veröffentlichung auf www.pmcargo.lt wirksam und gelten für danach bestätigte Aufträge.
12.4 Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Rest wirksam.
12.5 Diese AGB liegen auf Englisch, Deutsch und Litauisch vor. Maßgeblich ist die englische Fassung.
P&M Cargo UAB · Šaltinėlio g. 14, Višakio Rūda, LT-69388 Kazlų Rūdos sav., Lithuania · info@pmcargo.lt · +49 151 12211900
Version 2.0 · Gültig ab 25. August 2026 · Maßgeblich ist die englische Fassung.
Schadensverfahren
P&M Cargo UAB · Version 2.0 · Gültig ab 25. August 2026
1. Schadensanzeige
1.1 Äußerlich erkennbarer Verlust oder Schaden: Vorbehalt im CMR-Frachtbrief bei Ablieferung mit Angabe von Menge und Art, zusätzlich E-Mail an claims@pmcargo.lt am selben oder nächsten Werktag.
1.2 Äußerlich nicht erkennbarer Verlust oder Schaden: schriftliche Anzeige innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung (ohne Sonn- und Feiertage).
1.3 Lieferfristüberschreitung: schriftliche Anzeige innerhalb von 21 Tagen, nachdem das Gut dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde.
1.4 Sonstige Ansprüche: schriftliche Anzeige innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis.
2. Pflichten des Auftraggebers
2.1 Schaden mindern; eine Verwertung (Notverkauf) vorab mit dem Spediteur abstimmen.
2.2 Das Gut für eine Besichtigung bereithalten und unverändert lassen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.3 Schriftliche Schadensmeldung mit Betrag und Unterlagen: CMR mit Vorbehalt, Handelsrechnung, Packliste, Fotos, Schadensprotokoll, Nachweis des Schadens.
3. Bearbeitung durch den Spediteur
3.1 Ansprüche unter 10.000 EUR: Antwort innerhalb von 14 Tagen; ab 10.000 EUR: innerhalb von 30 Tagen (bzw. 30 Tage nach Eingang eines Havariegutachtens).
3.2 Erfährt der Spediteur zuerst von einem Schaden, informiert er den Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden.
3.3 Der Spediteur kann Ansprüche gegen den verantwortlichen Frachtführer abtreten oder selbst verfolgen.
4. Allgemeines
4.1 Während eines laufenden Schadensfalls keine Zurückbehaltung und keine Aufrechnung.
4.2 Verjährungsfristen nach CMR (1 Jahr, 3 Jahre bei Vorsatz) und LEBES 2015 bleiben unberührt.
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Version 2.0 · Gültig ab 25. August 2026 · Maßgeblich ist die englische Fassung.
Bedingungen für den EURO-Palettentausch
P&M Cargo UAB · Version 2.0 · Gültig ab 25. August 2026
1. Palettentausch gilt nur, wenn er im Rahmenvertrag oder im bestätigten Auftrag vereinbart ist. Die Tauschpflicht besteht zwischen Absender und Empfänger; der Spediteur organisiert den Tausch lediglich.
2. Höchstens 33 EURO-Paletten je Beladung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3. Der Tausch wird bei Be- und Entladung im CMR oder auf einem Palettenschein dokumentiert, unterschrieben vom Fahrer und von Absender bzw. Empfänger. Ohne Dokumentation gilt der Tausch als nicht erfolgt.
4. Gibt der Empfänger keine Paletten zurück, informiert der Fahrer sofort den Auftraggeber. Ohne Weisung innerhalb 1 Stunde fällt Wartezeit von 40 EUR/Stunde an, und die Fehlmenge wird auf das Palettenkonto gebucht.
5. Gebrauchte Paletten mindestens der Qualitätsklasse B (GS1) sind anzunehmen.
6. Monatliches Palettenkonto durch den Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsende; der Spediteur bestätigt oder widerspricht innerhalb von 5 Werktagen.
7. Ersatz für vom Spediteur zu vertretende Fehlpaletten: 6 EUR je EURO-Palette, sofern keine physische Rückgabe vereinbart ist.
8. Palettenansprüche sind innerhalb eines Monats nach Ende des Abrechnungsmonats geltend zu machen; kein Abzug von Frachtrechnungen.
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Version 2.0 · Gültig ab 25. August 2026 · Maßgeblich ist die englische Fassung.
